Immobilienmakler: so wird der Immobilienkauf erfolgreich

Grundstücke und Gebäude sind wertbeständig. Wer für sich oder seinen Betrieb eine Immobilie kaufen möchte, wendet sich am besten an einen Immobilienmakler. Hierbei gibt es jedoch wesentliche Unterschiede. Gewerbliche und öffentlich-rechtliche Käufer interessieren sich hauptsächlich für Grundstücke in Lagen, die über eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr durch Bahn und Straße verfügen. Soll das Grundstück und Gebäude sozialen Kriterien dienen, muss es sich in einem bestimmten Viertel der Stadt befinden. Nun tritt der Immobilienprofi in Aktion, bei dem der Interessent seine Immobilie erwirbt. Obwohl, eigentlich erwirbt der Käufer das Grundstück direkt vom Verkäufer, wobei der Makler nur als Vermittler auftritt. Hierfür erhält er eine Provision, die sich in einem zuvor vereinbarten Prozentsatz des Kaufpreises widerspiegelt. Die Übertragung der Immobilie erfolgt später durch einen Notar.

Im ersten Schritt besichtigt der Immobilienmakler das in Betracht kommende Anwesen. Hier macht er sich in Anwesenheit des Verkäufers ein Bild von der Lage und Beschaffenheit. Oft wird ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet. Er prüft, ob das Haus in tadellosem Zustand oder sanierungsbedürftig ist. Eventuell muss es sogar abgerissen werden, damit auf dem Gelände ein neues Gebäude errichtet werden kann. Diese Faktoren wirken sich auf den Preis aus, den der Käufer zahlen möchte oder kann. Bevor der Käufer seine Immobilie kaufen kann, schließt er mit dem Immobilienmakler einen exklusiven Maklervertrag ab. Auf dieser Basis wird der Makler endgültig tätig.

Doch auf welche Kriterien achtet der Vermittler, wenn er dem Erwerber hilft, eine Immobilie zu kaufen? Seit einigen Jahren gibt es den Energiepass. Diesen muss der Verkäufer dem Käufer und Makler unaufgefordert vorlegen. Dazu kommen die Grundbuchauszüge, die einen Einblick über die Baulasten geben. Muss der Käufer dem Nachbarn bestimmte Rechte einräumen, die letzterer bereits mit dem früheren Eigentümer schriftlich geregelt hat. Das kann beispielsweise eine Zufahrt betreffen, die der Nachbar nutzt, um auf sein Grundstück zu gelangen. Ist kein Überlassungszins vereinbart worden, so kann auch der neue Eigentümer diesen nicht verlangen. Um eine Immobilie zu kaufen, sollte der Vermittler wissen, ob es im Haus Wasserschäden oder Absenkungen gibt. Diese wirken sich auf die Beschaffenheit aus und können den Wert des Hauses merklich mindern. Im nächsten Schritt folgt die Verhandlung. Begehrte Objekte werden zwar zu einem bestimmten Preis angeboten, eine erhöhte Nachfrage führt jedoch zu besseren Geboten. Diese wirken sich ebenfalls aus.

Ein guter Immobilienmakler verfügt außerdem über einen Pool von potenziellen zahlungskräftigen Kunden. Diese suchen stets nach interessanten Projekten, die sie teils aus persönlichen, teils aus spekulativen Gründen erwerben möchten. Sollte der Makler bei der Anbahnung einen Fehler verursachen, ist er haftbar. Das Gleiche gilt für den Verkäufer. Diesen muss der Vermittler auf alle wesentlichen Aspekte ansprechen, um zu verhindern, dass der Käufer später seinen Schadensersatzanspruch verliert.


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